Sind Blitzer-Apps verboten? Ja, meint das Oberlandesgericht Celle und verwarf die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers, den das Amtsgericht Winsen/Luhe zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt hatte. Dieser hatte während der Fahrt ein Smartphone mit einer Blitzerwarn-App benutzt. Demnach verstößt die App gegen § 23 Abs. 1b StVO, wonach technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitgeführt werden darf, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das Urteil ist rechtskräftig.
Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 313/15